Mit Wirkung 01.01.2008 hat der Regierungspräsident die Kehrbezirke im Regierungsbezirk Düsseldorf neu eingeteilt. Mit o. g. Datum ändert sich in einigen Bereichen des Rhein-Kreises Neuss die Zuständigkeiten der Bezirksschornsteinfegermeister.
Die Mitarbeiter und Bezirksschornsteinfegermeister wünschen Ihrer Kundschaft für das neue Jahr Gesundheit, Glück und Erfolg und bedanken sich für die angenehme Zusammenarbeit.
Ob sich für Ihre Liegenschaft die Zuständigkeit geändert hat erfahren Sie unter Für Sie zuständig