(Neuss KG) Nachdem in den vergangenen Jahren mehrere Kehrbezirkseinteilungen im Rhein-Kreis Neuss für Unruhe und Unverständnis bei den Bürgern sorgten, wird es seitens der Bezirksregierung zum 01.01.2009 zu keiner weiteren Neueinteilung kommen.
Seit 2005 wurden die Gebühren für Schornsteinfegerarbeiten nicht erhöht. Die ständig steigenden Kosten gehen auch am Schornsteinfegerhandwerk nicht spurlos vorbei. So wurde nach der letzten Geschäftkostenanhörung beim Landesoberbergamt für das Jahr 2009 eine Gebührenerhöhung genehmigt. Im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NRW wurde veröffentlicht, dass das Entgelt für einen Arbeitswert ab dem 01.01.2009 statt bisher 0,67 € dann 0,70 € beträgt, dies entspricht einer Erhöhung von 4,2%.