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BERATUNG
 

Bei der Planung von Neu- und Umbauten, beim Austausch von Feuerstätten und Fragen rund um Feuerungsanlagen steht der Schornsteinfeger seinen Kunden zur Verfügung. Durch sein Wissen können unangenehme Überraschungen bei der Gebrauchsabnahme vermieden werden.

Als beliehener Unternehmer ist der Schornsteinfeger vom Gesetzgeber beauftragt, hoheitliche Aufgaben zu übernehmen.

Um eine betriebssichere Funktion einer Feuerungsanlage zu gewährleisten, ist die Gebrauchsabnahme durch den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister nach dem Baurecht erforderlich.

Er bescheinigt dem Eigentümer, dass die Rauch- bzw. Abgasanlage sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet und für die angeschlossenen Feuerstätten geeignet sind.




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