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UMWELTSCHUTZ
 

Durch die regelmäßigen Messungen gemäß der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes schafft der Schornsteinfeger eine wichtige Vorraussetzung für den umweltfreundlichen und energiesparenden Betrieb von Feuerungsanlagen.

Als unabhängiger und neutraler Handwerker stellt er im Interesse des Betreibers den Abgasverlust von Feuerstätten fest.

Werden die vom Gesetzgeber festgelegten Grenzwerte, oder bei Ölheizungsanlagen auch die Rußzahl überschritten, so wird der Betreiber der Feuerungsanlage schriftlich durch die Aushändigung einer Messbescheinigung hiervon in Kenntnis gesetzt.

Unter Berücksichtigung des Datenschutzes werden die festgestellten Messergebnisse für das bundesweite Emissionskataster erfasst.




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