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Energieausweis
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Am 8. Juni 2007 hat der Bundesrat der vom Bundeskabinett beschlossenen Neufassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) insgesamt zugestimmt, aber Änderungen beschlossen. Verpflichtend können Energieausweise für Bestandsgebäude damit frühestens im Juli 2008 werden. Wirkung entfaltet der vom Kabinett abgesegnete EnEV-Entwurf dennoch bereits jetzt. Energieausweise, die entsprechend der EnEV "in der Fassung des Kabinettsbeschlusses vom 25. April 2007" erstellt werden, genießen Vertrauensschutz und gelten zehn Jahre.
Für die "Energieausweise auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs" hat sich die Kurzbezeichnung Bedarfsausweis durchgesetzt. "Energieausweise auf Grundlage des erfassten Energieverbrauchs" werden als Verbrauchsausweise bezeichnet. Für Gebäude, die errichtet oder wesentlich geändert werden, ist bereits nach der "alten" EnEV (2004) der Wärmebedarfsausweis vorgeschrieben.
Da ab dem 1. Oktober 2008 Eigentümer von Gebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die das Anforderungsniveau der 1. WärmeschutzV nicht erreicht haben, zwingend der Bedarfsausweis vorgeschrieben wird, sollte hier über einen z. Zt. kostengünstigeren Verbrauchsausweis "auf Vorrat" nachgedacht werden. Für alle übrigen Gebäude gilt nach Ablauf der Übergangsfrist weiterhin Wahlfreiheit. Allerdings mit einer Ausnahme: Wer Mittel aus staatlichen Förderprogrammen bekommen möchte, muss in jedem Fall einen Bedarfsausweis vorlegen.
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Ob Ihr zuständiger Bezirkschornsteinfegermeister o. g. Verbrausausweis ausstellt, stellen Sie mit der "Energiepass-Austellersuche" fest.
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