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 ENERGIEAUSWEIS
Allgemeine Informationen über den Energieausweis
Warum ein Energieausweis?
Übergangsfristen
So sieht der Energieausweis aus
Beispiele
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WARUM EIN ENERGIEAUSWEIS?

Warum ein Energieausweis?

In privaten Haushalten stellen die Heizkosten den größten Anteil der Betriebskosten dar. Noch immer wird in Deutschland ein Drittel des gesamten Primärenergieverbrauchs für die Raumheizung und Warmwasserbereitung aufgewendet. Dennoch ist, anders als bei vielen Haushaltsgeräten und Autos, der Energiebedarf von Gebäuden für deren Nutzer meist eine unbekannte Größe.

Der Energieausweis ist ein wertvolles Instrument, das Transparenz und Klarheit auf dem Immobilienmarkt schaffen soll. Mit dem Energieausweis für das Gebäude bekommen Mieter und Käufer erstmals die Möglichkeit, den Energiebedarf oder - verbrauch verschiedener Gebäude unkompliziert bundesweit miteinander zu vergleichen.

Mit dem Inkrafttreten der neuen Energiesparverordnung (EnEV 2007) am 1. Oktober 2007 wird der Energieausweis für Bestandsgebäude ab 1. Juli 2008 schrittweise Pflicht. Bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf sind für Wohngebäude, die bis 1965 fertig gestellt worden sind, Energieausweise ab dem 1. Juli 2008 und für jüngere Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009 verpflichtend auszustellen. Die Ausweispflicht für Nichtwohngebäude gilt ab dem 1. Juli 2009.

Die von der Bundesregierung geplanten Regelungen zur eingeschränkten Wahlfreiheit von bedarfs- und verbrauchsbasierten Energieausweisen bleiben bestehen. Allerdings ist es bis zum 1.10.2008 zulässig, für alle Gebäude frei zwischen bedarfs- und verbrauchsbasierten Energieausweisen zu wählen.