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HEIZEN MIT HOLZ
 

Offene Kamine umweltfreundlich betreiben

Ihr Beitrag zur Luftreinhaltung im Winter:


LUA NRW. Wenn es im Winter draußen knackig kalt ist, sehnt man sich nach wohliger Wärme. Offene Kamine, Heizkamine oder Kaminöfen sorgen dann für gemütliche Atmosphäre und Behaglichkeit in den Wohnungen. Vor dem Hintergrund steigender Energiepreise wird die Nutzung dieser Wärmequelle in den privaten Haushalten wieder neu entdeckt. Bei Einsatz des Brennstoffes Holz in offenen Kaminen ergeben sich jedoch im Vergleich zu Kohle, Öl und Gas die höchsten auf die freiwerdende Wärmemenge bezogene Emissionen. Die umweltbelastenden Emissionen sind um den Faktor 100 – 1000 höher! Der Umwelt zuliebe sind daher im Umgang mit offenem Feuer einige Hinweise zu beachten.
Ein wohliger Kamin sollte umweltbewusst betrieben werden.Grundsätzlich darf nur lufttrockenes, unbehandeltes oder naturbelassenes und stückiges Holz einschließlich anhaftender Rinde (Scheitholz, Hackschnitzel, Reisig, Zapfen) sowie Presslinge aus unbehandeltem Holz (Holzbriketts, Holzpellets oder andere Pressformen) verbrannt werden.
Als lufttrocken wird Holz mit einem Feuchtegehalt von etwa 20 % des Holzgewichtes im absolut trockenen Zustand bezeichnet. Erfahrungsgemäß ist Holz bei luftiger und trockener Lagerung nach folgenden Lagerzeiten verwendbar: Pappel und Fichte (1 Jahr), Linde, Erle, Birke (1-2 Jahre), Buche, Esche und Obstbäume nach 2 Jahren. Eichenholz benötigt sogar 2 - 3 Jahre zur Trocknung.
Auf keinen Fall dienen Kamine der Abfallentsorgung: Beschichtetes, lackiertes, behandeltes, imprägniertes, verleimtes Holz sowie Spanplatten gehören nicht in die Verbrennung. Bei der Verbrennung solcher Stoffe in Kaminen werden über die Abgasfahne gesundheitsgefährdende Stoffe in erhöhtem Maße in die Luft gepustet - unter anderem Schwermetalle, Salzsäure und Dioxine. Damit gefährdet der Kaminbesitzer die Umwelt, aber direkt auch seine Nachbarn und sich selbst – die Luftschadstoffe werden mit eingeatmet.
Weiterhin ist zu beachten, dass Kamine nur gelegentlich genutzt werden dürfen, sie sind nicht für die Dauerbeheizung von Wohnräumen zugelassen. Nach den Vorgaben der Verordnungüber kleine und mittlere Feuerungsanlagen (Erste Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes) dürfen Kamine nur gelegentlich genutzt werden. Eine gute Verbrennung ist gegeben, wenn das Holz mit langer Flamme rauchfrei abbrennt, eine feine weiße Asche entsteht und die Abgasfahne nicht sichtbar ist. Bei einwandfreiem Betrieb der Anlage und Nutzung des geeigneten Brennmaterials werden unnötige Emissionen und Belästigungen der Nachbarschaft vermieden. Fachkundige Beratung zum Einbau und dem einwandfreien Betrieb der offenen Kamine bieten die zuständigen Schornsteinfegermeister vor Ort.
Zum umweltschonenden Verbrennen von unbehandeltem Holz im Kamin oder im offenen Feuer informiert das Landesumweltamt NRW in dem Informationsblatt „Offene Kamine – Heizkamine – Kaminöfen“ (Info 17). Das Infoblatt ist im Internetangebot des LUA NRW im Bereich Veröffentlichungen direkt ladbar oder als Druckausgabe beim Landesumweltamt NRW zu beziehen.