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Presseinformation der Schornsteinfegerinnung Düsseldorf vom 03.02.2010

Gebühren für Schornsteinfegerarbeiten neu strukturiert!
Die neue bundesweite Kehr- und Überprüfungsordnung ist für die Schornsteinfeger eine anspruchvolle Aufgabe, denn sie erfordert viel Aufklärungsarbeit beim Kunden.

Für die Schornsteinfeger ist die neue, jetzt bundesweit geltende Kehr- und Überprüfungsordnung ausgesprochen arbeitsintensiv, denn durch die Vereinheitlichung von Schornsteinfegerarbeiten gelten jetzt auch für Nordrhein-Westfalen neue Gebühren, so dass sich die Hauseigentümer teilweise auf neue Gebühren einstellen müssen.

„Da ist für meine Kollegen dann intensive Aufklärungsarbeit angesagt“, so Andreas Peeters Obermeister der für den Regierungsbezirk zuständigen Schornsteinfeger-Innung in Düsseldorf.
„Erfreulicherweise gibt es auch eine Menge Kunden, denen wir Gebührensenkungen präsentieren können“ denn, so Peeters weiter, die seit dem 01.Jan.2010 in ganz Deutschland geltende Verordnung wird mehr Gebührengerechtigkeit und Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger bringen.

Im Rahmen eines langen Prozesses, der unter Beteiligung von Behörden und Verbänden sowie unter Berücksichtigung eines Arbeitszeitgutachten nach REFA entstanden ist, enthält diese neue Verordnung nun eine an dem tatsächlich erforderlichen Arbeitszeitaufwand liegende Gebührenstruktur.

Um die verschiedensten Situationen an den ca.15 Millionen von den Schornsteinfegern zu überprüfenden Feuerstätten und Gebäuden gerecht als Gebühr abbilden zu können, wurden eine erhebliche Anzahl von Kürzeln und Gebührenziffern eingeführt.

Obermeister Peeters: “Das ist sicher gerechter, dass Gebühren dort erhoben werden, wo sie auch anfallen, anstelle der Verteilung auf die Allgemeinheit. Diese detaillierte Darstellung und Auflistung der Einzelgebühren führt natürlich bei den Bürgern zu Fragen bei den Begriffen. Da sind nun meine Kolleginnen und Kollegen intensiv gefordert, Aufklärungsarbeit beim Kunden zu leisten “.

Da auf Grund der neuen Verordnung die Schornsteinfegerarbeiten an Öl- und Gasheizungen möglichst in einem Arbeitsgang durchzuführen sind, verringern sich hier für unsere Kunden die Gebühren. Bei der Nutzung von Rauchschornsteinen für Einzelfeuerstätten wie Kaminöfen, offene Kamine oder Kohleöfen können die Gebühren dagegen steigen.

Obermeister Peeters empfiehlt allen Hauseigentümern, bei Fragen sich vertrauensvoll an ihren zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister zu wenden, da dieser die spezielle Situation in den Gebäuden seines Kehrbezirks kennt und somit am besten Auskunft über die neuen Gebühren und Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks geben kann.

Für weitere Fragen, insbesondere zu den Neuerungen im Schornsteinfegerhandwerk gibt ihnen die Schornsteinfeger-Innung Düsseldorf gerne Auskunft.
Die entsprechenden Informationen und Rechtsverordnungen finden sie auf unserer Internetseite.

www.schornsteinfeger-duesseldorf.de

Schornsteinfeger-Innung
f.d.Reg.Bez. Düsseldorf




 

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